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Wildankauf

Preise und Bedigungen

Seit dem 01.08.2007 kaufen wir als Mitglied der Hegegemeinschaft Hochwild Usedom Ihr Schalenwild zu guten Preisen gerne auf. Unser Bedarf ist dabei vor allem in der Saison riesig. Bitte beachten Sie zukünftig aber die folgenden Regularien, die sich leider als unverzichtbar herausgestellt haben:

1. Ankaufsberechtigt sind bei uns im Hause ausschließlich Herr Thilo Naumann und Herr Uwe Schniete. Das Wild kann nur nach Terminabsprache zwischen 12:00-18:00 Uhr angeliefert werden. Eine Abholung ist leider nicht möglich. 

2. Wir kaufen nur Schalenwild, das über Ursprungsmarke und -bescheinigung verfügt und ununterbrochen gekühlt ist. Wir vertrauen darauf, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, nehmen jedoch von jedem Stück Proben, die wir bis nach dem Verzehr aufbewahren. Wir führen die nötigen HACCP- Nachweise lückenlos und behalten uns ggf. Schadenersatz vor. 

3. Der Anlieferer muss „kundige Person“ im Sinne der Wildbrethygieneverordnung sein und dieses bei Erstanlieferung nachweisen.

4. Männliches Schalenwild außer Rehbock wird während der Rausch-/Brunftzeiten nicht angekauft. Frischlinge nehmen wir ab 10 kg.

5. Schwarzwild kaufen wir erst nach der tierärztlichen Beschau. Bitte bringen Sie die entsprechenden Erklärungen gleich mit. 

6. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar an Ort und Stelle.

7. Das Wild wird hier gewogen. Es zählt ausschließlich unsere Waage. Das Haupt muss am Stück sein. Trophäenträger werden an Ort und Stelle „enthauptet“. 

8. Wir zahlen nur für Wild der Güteklassen A immer 1,- € pro Kilo über dem Abnahmepreis der Fabrik in Anklam (Stand 01.07.2016 Rehwild 4,50 €, Schwarzwild 2,80 €, Damwild 2,80 €, Rotwild 2,80 €, Frischlinge (bis 30 kg) 2,00 €. Zerschossene Stücke unterliegen Abzügen. Unfallwild nehmen wir nicht an. Für nachweislich bis 1,99-jährige Stücke (Es gilt das Jagdjahr) zahlen wir zusätzliche 0,50 € pro Kilo.

9. Drückjagdstrecken sind 4 Wochen vorher mit einer ungefähren Schätzung der Strecke (z. B. Vorjahr) anzumelden. Hier haben wir bereits einen Partner, der uns etwa 50-60 Stück Schalenwild liefert. Dennoch nehmen wir zu passenden Zeiten gerne ganze Strecken/ Streckenteile ab. Da wir nur stückweise „verarbeiten“ können, muss sichergestellt sein, dass das Wild  bis dahin ordnungsgemäß gelagert wird. Dafür anfallende Kosten tragen nicht wir.

10. Vom Ankaufsverbot betroffen sind ebenfalls:
      Männliches Rot- und Damwild über 1,99 Jahre.
      Männliches Rotwild 1-2 Jahre vom 1. August bis 30. November vorbehaltlich Geruchstest. 
      Männliches Damwild 1-2 Jahre vom 1. September bis 15. Dezember vorbehaltlich Geruchstest.
      Keiler über 1,99 Jahre.
      Keiler 1-2 Jahre vom November bis Mai.

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